Große Kreisstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Titel "'''große Kreisstadt'''" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit.
Der Titel "'''Große Kreisstadt'''" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit. Die Kontrolle bestimmter Tätigkeiten der kreiszugehörigen Gemeinde übt nicht der [[Landratsamt|Landrat]] sondern das [[Regierungspräsidium Karlsruhe|Regierungspräsidium]] aus. Die Einwohnerzahl von mindestens 20.000  EinwohnerInnen gilt dafür als Mindestgrenze. Der [[Bürgermeister]] einer solchen Stadt trägt bereits die Amtsbezeichnung [[Oberbürgermeister|Oberbürgermeister bzw. -meisterin]]. In [[Baden-Württemberg]] gibt es 91 solche ''Großen Kreisstädte.''
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
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