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Der [[City-Airport Mannheim|Flugplatz Mannheim - City-Airport MA]] ist der bekannteste Verkehrslandeplatz der Region mit regelmäßigen Fluglinien-Verbindungen z. B. bis nach Berlin und Sylt und Charterverkehr (auch mit Helikoptern). | Der [[City-Airport Mannheim|Flugplatz Mannheim - City-Airport MA]] ist der bekannteste Verkehrslandeplatz der Region mit regelmäßigen Fluglinien-Verbindungen z. B. bis nach Berlin und Sylt und Charterverkehr (auch mit Helikoptern). | ||
==Begriffe, Definitionen== | ==Begriffe, Definitionen== | ||
;Flughäfen: sind große Flugplätze, die für Passagier- und Frachtflugzeuge zugelassen sind. Sie verfügen über die dazu notwendige Infrastruktur und liegen meist innerhalb einer Kontrollzone. Man noch zwischen "internationale Verkehrsflughäfen" und "Regionalflughäfen" unterscheiden. | |||
Landeplätze haben eine festgelegte, öffentlich bekannte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie anfliegbar sein müssen. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist dagegen die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. | ;Landeplätze: können Verkehrslandeplätze für die allgemeine Luftfahrt oder Sonderlandeplätze mit beschränkter Genehmigung z.B. für Sportflugzeuge oder Hubschrauber sein. | ||
:Größere Plätze sind von einer Kontrollzone umbgeben, in denen Fluglotsen den Einflug, Durchflug, Anflug, die Landung, Start und Rollen genehmigen. | |||
:Landeplätze haben eine festgelegte, öffentlich bekannte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie anfliegbar sein müssen. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist dagegen die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. | |||
;Segelfluggelände: dürfen i. d. R. nur von Segelflugzeugen genutzt werden. Motorflugzeuge dürfen nur starten und landen, wenn sie dort stationiert oder im Besitz einer Außenstart- und Landegenehmigung für diesen einzelnen Flug sind. | |||
Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von ''Luftsportgeräten'' erhalten (Zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter). | Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von ''Luftsportgeräten'' erhalten (Zum Beispiel Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter). | ||
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''Gelände für Luftsportgeräte'' unterliegen bestimmten Vorschriften, weil diese Sportgeräte in der BRD auch unter die ''Flugplatzpflicht'' fallen. | ''Gelände für Luftsportgeräte'' unterliegen bestimmten Vorschriften, weil diese Sportgeräte in der BRD auch unter die ''Flugplatzpflicht'' fallen. | ||
== Siehe auch == | |||
* | * [[Segelfliegen]] | ||
* | |||
== Weblinks == | |||
* {{Wikipedia2|Verkehrslandeplatz|Verkehrslandeplatz}} | |||
* {{Wikipedia2|Liste_deutscher_Flugplätze|Liste deutscher Flugplätze}} | |||
[[Kategorie:Segelfliegen]] | [[Kategorie:Segelfliegen]] | ||
[[Kategorie:Flugplatz]] | [[Kategorie:Flugplatz]] |
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