Badische Ständeversammlung

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Die Badische Ständeversammlung war das Parlament des Großherzogtums Baden.

Die Badische Ständeversammlung trat 1819 zum erstem Mal zusammen. 1822 zog sie in das für sie erbaute Ständehaus im Karlsruhe ein.

Die Versammlung setzte sich aus der Ersten und der Zweiten Kammer zusammen. Die Mitglieder der Ersten Kammer (des "Oberhauses") wurden gemäß der Verfassung bestimmt (die Prinzen des Großherzoglichen Hauses, die Häupter der standesherrlichen Familien, der Landesbischof als Vertreter der katholischen Kirche, ein vom Großherzog auf Lebenszeit ernannter Prälat als Vertreter der evangelischen Kirche, Abgeordnete des grundherrlichen Adels, je ein Abgeordneter der Universitäten Heidelberg und Freiburg, mehrere vom Großherzog ernannte Personen; später kamen noch Vertreter der Berufsköperschaften, der Handelskammer usw. dazu), die Mitglieder der zweiten Kammer wurden jedoch gewählt, zunächst in indirekten Wahlen über Wahlmänner, ab 1904 unmittelbar von den Wahlberechtigten.

Nach der Novemberrevolution wurde die Badische Ständeversammlung durch die aus der Wahl vom 5. Januar 1919 hervorgegangene badische Nationalversammlung und deren Nachfolger, den Landtag der Republik Baden) als badisches Parlament abgelöst.

Beide Kammern veröffentlichten die Mitschriften ihrer Verhandlungen.

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