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Denkmale

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Denkmale (manchmal fälschlicherweise auch Denkmäler genannt) in der Metropolregion Rhein-Neckar

Arten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Überregional bedeutende Denkmale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Denkmale in Städten und Landkreisen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Baden-Württemberg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Außerhalb der Region


Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch ihre Eintragung in das Denkmalbuch. Für die Eintragung bzw. Löschung dort ist die höhere Denkmalschutzbehörde zuständig. Auch bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden.

Das einschlägige Landesrecht steht in

Je nach Fragenthema zum Denkmalschutz sind zuständig: das jeweilige Innenministerium als oberste Denkmalschutzbehörde, die Regierungspräsidien als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden (Landratsämter) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige Landesarchiv als Landesoberbehörde im Archivwesen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


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