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Bürgermeisterin/-er sind das demokratisch gewählte Oberhaupt einer Kommune oder Stadt. Abhängig von der Landesverfassung erfolgt die Wahl entweder direkt durch die Bürgerschaft oder durch das jeweilige Stadt- oder Gemeinderatsgremium. | |||
Größere Städte unterscheiden zwischen [[Oberbürgermeister]] | Größere Städte unterscheiden zwischen [[Oberbürgermeister]]Innen und nach Verantwortungsbereich (Dezernate) beigeordnete BürgermeisterInnen (DezernatsleiterInnen), zum Beispiel Kulturbürgermeister oder Baubürgermeisterin. Die Details dazu regeln Landesgesetze und Gemeindeordnungen. | ||
;Siehe dazu: | ;Siehe dazu: | ||
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== Bürgermeister in Städten und Gemeinden pro Landkreis == | == Bürgermeister in Städten und Gemeinden pro Landkreis == | ||
Über die folgenden Links gelangt man entweder zu den Bürgermeistern der kreisfreien Städte oder in die jeweiligen Landkreise, wo für die einzelnen Städte und Gemeinden die | Über die folgenden Links gelangt man entweder zu den Bürgermeistern der kreisfreien Städte oder in die jeweiligen Landkreise, wo für die einzelnen Städte und Gemeinden die Bürgermeisterinnen aufgelistet sind. | ||
{{Städte und Kreise| | {{Städte und Kreise|Bürgermeisterin/-er}} | ||
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