Finanzamt Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben und Zuständigkeiten ==
== Aufgaben und Zuständigkeiten ==
Das Finanzamt Heidelberg ist zuständig für die Festsetzung und die Erhebung folgender Steuerarten:  
Das Finanzamt Heidelberg ist zuständig für die Festsetzung und die Erhebung folgender Steuerarten:  
Einkommen- (inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchen-  und Kapitalertragsteuer) und Lohnsteuer, Körperschaft-, Umsatz-, Grunderwerb-, Kraftfahrzeug-, Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (landesweit).
Einkommen- (inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchen-  und Kapitalertragsteuer) und Lohnsteuer, Körperschaft-, Umsatz-, Grunderwerb-, Kraftfahrzeugsteuer; Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (landesweit).


Dazu kommen: Außenprüfungsdienste (z. T. auch für das Finanzamt Sinsheim), Einheitsbewertung (Grundvermögen), Feststellung der Gewerbe- und Grundsteuermessbeträge für die umliegenden Gemeinden.
Dazu kommen: Außenprüfungsdienste (z. T. auch für das Finanzamt Sinsheim), Einheitsbewertung (Grundvermögen), Feststellung der Gewerbe- und Grundsteuermessbeträge für die umliegenden Gemeinden.
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