Schwetzinger Hardt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''Bannwald'' umfasst 143 Hektar. In diesem sich selbst überlassenen Waldreservat sind keine Pflegemaßnahmen erlaubt, es darf auch kein Holz entnommen werden.
Der ''Bannwald'' umfasst 143 Hektar. In diesem sich selbst überlassenen Waldreservat sind keine Pflegemaßnahmen erlaubt, es darf auch kein Holz entnommen werden.
Im ''Schonwald'' (rund 1.300 Hektar) ist eine wirtschaftliche Nutzung erlaubt, allerdings mit Einschränkungen, denn hier soll die Waldgesellschaft mit ihren Tier- und Pflanzenarten erhalten, entwickelt und erneuert werden.
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