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Mit dem Wort '''Naturschutzgebiet''' können verschieden Arten der Unterschutzstelllung von ''natürlichen oder noch der Naturform ähnlenden Gebieten'' gemeint sein.
Mit dem Wort '''Naturschutzgebiet''' können verschieden Arten der Unterschutzstelllung von ''natürlichen oder noch der Naturform ähnelnden Gebieten'' gemeint sein.


In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] gibt es [[Naturschutzgebiet]]e, den [[Geopark Bergstraße-Odenwald]], Naturdenkmale und viele naturnahe Räume (Gebiete).
In der [[Metropolregion Rhein-Neckar]] gibt es [[Naturschutzgebiet]]e, den [[Geopark Bergstraße-Odenwald]], Naturdenkmale und viele naturnahe Räume (Gebiete).


Teile des alten [[Neckar]]betts bei [[Wieblingen]] gehören zum z. B. zum ''[[Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“]]''. Die große Schleife bei Neckarhausen und die Mannheimer [[Maulbeerinsel]] stehen auch unter Naturschutz.
Teile des alten [[Neckar]]betts bei [[Wieblingen]] gehören zum z. B. zum ''Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“''. Die große Schleife bei Neckarhausen und die Mannheimer [[Maulbeerinsel]] stehen auch unter Naturschutz.


Das Naturschutzgebiet wird in der BRD durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtlich näher bestimmt. In § 23 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind. Das Schild das darauf hinweist, ist das auf der Spitze stehende grün umrandete weiße Dreieck mit dem schwarzen schwebenden Seeadler. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können(Gesetzetexte).  
Das Naturschutzgebiet wird in der BRD durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtlich näher bestimmt. In § 23 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind. Das Schild das darauf hinweist, ist das auf der Spitze stehende grün umrandete weiße Dreieck mit dem schwarzen schwebenden Seeadler. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können (Gesetzestexte).  


Es gilt darin ein absolutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen eigentlich nicht zugänglich, und wenn Wege hindurchführen, dürfen diese nicht verlassen werden.
Es gilt darin ein absolutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen eigentlich nicht zugänglich, und wenn Wege hindurchführen, dürfen diese nicht verlassen werden.
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=== Nationale Geoparks ===
=== Nationale Geoparks ===
Ein Nationaler Geopark ist keine weitere Art eines Naturschutzgebietes sondern wird als ein Gütesiegel auf Zeit, sozusagen als Werbemittel, verliehen. Durch jeweils festgelegte Maßnahmen muß auch hier für seine Erhaltung gesorgt werden. Besonders setzen sich dafür die ''Park-Ranger'' ein.
Ein Nationaler Geopark ist keine weitere Art eines Naturschutzgebietes sondern wird als ein Gütesiegel auf Zeit, sozusagen als Werbemittel, verliehen. Durch jeweils festgelegte Maßnahmen muss auch hier für seine Erhaltung gesorgt werden. Besonders setzen sich dafür die ''Park-Ranger'' ein.


=== Bannwälder===
=== Bannwälder===
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