Naturschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Naturparke sind geschützte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume. Diese wertvollen Kulturlandschaften sollen in ihrer heutigen Form bewahrt werden und Besuchern zur Information und Erholung erschlossen werden.
Naturparke sind geschützte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume. Diese wertvollen Kulturlandschaften sollen in ihrer heutigen Form bewahrt werden und Besuchern zur Information und Erholung erschlossen werden.
=== Landschaftsschutzgebiete ===
In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sollen beseitig und die natürliche Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden.
Landschaftsschutzgebiete werden nicht ausgewiesen bei vollkommen unberührter oder intakter Natur, sondern auch wenn Landschaften eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben.


=== Naturparke===
=== Naturparke===
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