Verband Region Rhein-Neckar: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Verband Region Rhein-Neckar''' ist Vorläuferinstitution für das politische Herz der [[Metropolregion]]. Solange es kein Parlament gibt, das für die Region entscheidet, ist es der Verband, der den Willen rechtlich formal und evtl. auch politisch bilden kann.
 
Der Verband ''Region Rhein-Neckar'' wurde als [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] zum 1. Januar 2006 durch einen Staatsvertrag der drei Bundesländer [[Baden-Württemberg]], [[Hessen]] und [[Rheinland-Pfalz]] vom 26. Juli 2005 gegründet. Er ist damit Rechtsnachfolger gleichzeitig für den ''Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar'', die ''Planungsgemeinschaft Rheinpfalz'' und den ''Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald''.


Zur politischen Willensbildung gibt es die [[Verbandsversammlung]] mit 96 Mitgliedern: den [[Landrat|Landrätinnen und Landräten]] der Kreise, [[Oberbürgermeister|Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern]], Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und [[Landkreis]]e aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen.


==Literatur==
siehe bei Weblinks


Der '''Verband Region Rhein-Neckar''' ist Vorläuferinstitution für das politische Herz der [[Metropolregion]]. Solange es kein Parlament gibt, das für die Region entscheidet, ist es der Verband, der den Willen rechtlich formal und evtl. auch politisch bilden kann.  
== Weblinks ==
* {{Homepage|www.vrrn.de}}
** www.vrrn.de/rbs.html  RaumBeobachtungsSystem Rhein-Neckar (RBS) 
** www.vrrn.de/1861.0.html Regionalmonitoring Rhein-Neckar (Zur  Bevölkerung - Flächennutzung)
 
 
{{Navigationsleiste Städte und Kreise der Metropolregion}}


Der Verband ''Region Rhein-Neckar'' wurde als [[Körperschaft des öffentlichen Rechts]] zum 1. Januar 2006 durch einen Staatsvertrag der drei Bundesländer [[Baden-Württemberg]], [[Hessen]] und [[Rheinland-Pfalz]] vom 26. Juli 2005 gegründet. Er ist damit Rechtsnachfolger gleichzeitig für den ''Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar'', die ''Planungsgemeinschaft Rheinpfalz'' und den ''Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald''.


Zur politischen Willensbildung gibt es die [[Verbandsversammlung]] mit 96 Mitgliedern: den Landrätinnen und Landräten der Kreise, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und Landkreise aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen.
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