Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bundesanstalt für Immobilienaufgaben''' (BImA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Hauptaufgabe der BImA ist die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes.
Die '''Bundesanstalt für Immobilienaufgaben''' (BImA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Hauptaufgabe der BImA ist die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes.
==Siehe auch==
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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* www.bundesimmobilien.de Website der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
* www.bundesimmobilien.de Website der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
* w.bundesliegenschaften.de Angebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Immobilienmarkt]
* w.bundesliegenschaften.de Angebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Immobilienmarkt]

Version vom 7. Januar 2011, 10:58 Uhr

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Hauptaufgabe der BImA ist die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes.

Siehe auch

Weblinks

  • www.bundesimmobilien.de Website der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
  • w.bundesliegenschaften.de Angebot der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Immobilienmarkt]