Große Kreisstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Titel "'''große Kreisstadt'''" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit.
Der Titel "'''Große Kreisstadt'''" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit. Die Kontrolle bestimmter Tätigkeiten der kreiszugehörigen Gemeinde übt nicht der [[Landratsamt|Landrat]] sondern das [[Regierungspräsidium Karlsruhe|Regierungspräsidium]] aus. Die Einwohnerzahl von mindestens 20.000  EinwohnerInnen gilt dafür als Mindestgrenze. Der [[Bürgermeister]] einer solchen Stadt trägt bereits die Amtsbezeichnung [[Oberbürgermeister|Oberbürgermeister bzw. -meisterin]]. In [[Baden-Württemberg]] gibt es 91 solche ''Großen Kreisstädte.''
 
[[Kategorie:Verwaltung]]

Aktuelle Version vom 10. August 2011, 10:20 Uhr

Der Titel "Große Kreisstadt" bei einem Gemeindenamen bedeutet ein höheres Maß an Verwaltungsselbständigkeit. Die Kontrolle bestimmter Tätigkeiten der kreiszugehörigen Gemeinde übt nicht der Landrat sondern das Regierungspräsidium aus. Die Einwohnerzahl von mindestens 20.000 EinwohnerInnen gilt dafür als Mindestgrenze. Der Bürgermeister einer solchen Stadt trägt bereits die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister bzw. -meisterin. In Baden-Württemberg gibt es 91 solche Großen Kreisstädte.