Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfassung der BRD ist das''' Grundgesetz'''.
#REDIRECT  [[de:Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland]]
 
Neben der Garantie der Grundrechte für jede/jeden einzelnen, enthält es Regelungen über die Staatsverfassung, also Bundesstaat, Parlament, Demokratie.
 
 
Das Grundgesetz beginnt mit den ''Grundrechten'' in den Artikeln 1 bis 19. Änderungen des Grundgesetzes (GG), welche die Grundsätze des Art. 1 GG oder Art. 20 GG betreffen, sind unwirksam. Das steht in Artikel 79 Abs. 3 GG).
 
Die Grundrechte sind:
*Unverletzlichkeit der [[Menschenwürde]]
*Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
*Recht auf informationelle Selbstbestimmung
*Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
*Recht auf staatliche Gleichbehandlung, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
*Glaubens- und Gewissensfreiheit
*Meinungs- und Pressefreiheit
*Schutz von Ehe und Familie
*Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
*Recht auf Freizügikeit
*Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
*Berufs- und Berufsausübungsfreiheit
*Recht auf Eigentum
*Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter
 
Der Artikel 20 bestimmt die politischen Grundregeln im Staatswesen:
*(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
*(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
==Geschichte==
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 1948/[[1949]] 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin (West) an, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren.
 
==Abgeordnete==
Aus Württemberg-Hohenzollern (amerik.) und (frz.) Baden waren Abgeordnete:
* Paul Binder (1902–1981), CDU
* Fritz Eberhard (1896–1982), SPD
* [[Hermann Fecht]] (1880–1952), CDU
* [[Theodor Heuss]] (1884–1963), FDP
* [[Anton Hilbert]] (1898–1986), CDU
* Theophil Kaufmann (1888–1961), CDU
* [[Friedrich Maier]] (1894–1960), SPD
* Carlo Schmid (1896–1979), SPD
* Felix Walter (1890–1949; Nachrücker Adolf Kühn 1886–1968), CDU
* Gustav Zimmermann (1899–1977), SPD
 
==Siehe auch==
* [[Antidiskriminierung]] (warum eigentlich nicht?)
 
 
[[Kategorie:Nachkriegszeit]]

Aktuelle Version vom 24. Februar 2013, 05:22 Uhr