Naturschutzgebiet

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Mit dem Wort Naturschutzgebiet können verschieden Arten der Unterschutzstelllung von natürlichen oder noch der Naturform ähnlenden Gebieten gemeint sein.

Im Rhein-Neckar-Dreieck gibt es Naturschutzgebiete, den Geopark Bergstraße-Odenwald, Naturdenkmale und viele naturnahe Räume (Gebiete).

Teile des alten Neckarbetts bei Wieblingen gehören zum z. B. zum Naturschutzgebiet „Unterer Neckar“. Die große Schleife bei Neckarhausen und die Mannheimer Maulbeerinsel stehen auch unter Naturschutz.

Das Naturschutzgebiet wird inn der BRD durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtlich näher bestimmt. In § 23 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturschutzgebiete dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft dienen sollen und dort existierende Biotope wild lebender Arten erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden sollen. Als Naturschutzgebiete können Flächen auch ausgewiesen werden, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, sowie wegen ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit schützenswert sind. Das Schild das darauf hinweist, ist das auf der Spitze stehende grün umrandete weiße Dreieck mit dem schwarzen schwebenden Seeadler. In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können(Gesetzetexte).

Es gilt darin ein absolutes Veränderungsverbot. Sie sind aus Schutzgründen eigentlich nicht zugänglich, und wenn Wege hindurchführen, dürfen diese nicht verlassen werden.

Andere Formen des Gebietsschutzes sind: Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Naturparke, Biotopschutz. Letzterer bezieht sich auf ein kleine Fläche und ähnelt damit den Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen. Außerdem gibt es noch die Bestimmungen über den Flora-Fauna-Habitat zur Bildung eines europäischen Biotopverbundsystems (Natura 2000).

Ein Nationaler Geopark ist keine weitere Art eines Naturschutzgebietes sondern wird als ein Gütesiegel auf Zeit verliehen. Durch jeweils festgelegte Maßnahmen muß auch hier für seine Erhaltung gesorgt werden. Besonders setzen sich dafür die Park-Ranger ein.