Was waren die Themen beim Treffen des Rhein-Neckar-Wikis im Juli 2024?
Mach mit beim Logowettbewerb und diskutiere im Meinungsbild Regelwerk.
Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zielt darauf ab, gleichermaßen Spitzenforschung und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zu fördern und damit den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen.
Die Initiative umfasst drei Förderlinien: die Graduiertenschulen zur Förderung von Doktoranden, die Exzellenzcluster, bei denen international wettbewerbsfähige Einrichtungen geschaffen werden sollen und bei denen auf Vernetzung und Kooperation unterschiedlicher Forschungseinrichtungen Wert gelegt wird sowie die Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung.
Die Exzellenzinitiative und die Universität Heidelberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der Metropolregion Rhein-Neckar wurde, wie schon in den beiden ersten Phasen, auch in der dritten Phase, also seit November 2012, die Universität Heidelberg gefördert. Ab 2019 ist die Universität Heidelberg wieder eine von elf Universitäten, die als Exzellenz-Universität eingestufte wurden und Fördergelder von Bund und Ländern beziehen wird.[1]
Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder 2017[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“, wie der Name der Initiative inzwischen lautet, begann im April 2017 die Vorauswahl für die neuen Exzellenzcluster, nachdem insgesamt 195 Antragsskizzen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen wareb. Die Universität Heidelberg ging mit sieben Clusterinitiativen in den Wettbewerb. Drei Skizzen wurden gemeinsam mit Partnern eingereicht.
Am 28. September 2017 fiel die Entscheidung darüber, welche Skizzen als weiter ausgearbeitete Anträge in die Endauswahl kommen. Von den sieben Initiativen, mit denen sich die Universität Heidelberg beworben hatte, wurden drei zum Vollantrag aufgefordert. Geisteswissenschaftliche Cluster wie „Asien und Europa“ sind in der Exzellenzstrategie nicht mehr dabei, weshalb die Universität nicht mehr sowohl mit einem naturwissenschaftlichen als auch mit einem geisteswissenschaftlichen Cluster vertreten sein wird wie in der Vergangenheit..Auch der lebens- und naturwissenschaftliche Cluster „Zelluläre Netzwerke“ hat es nicht in die Endrunde geschafft.
Es sind nach dieser Vorauswahl drei Clusterinitiativen verblieben: die Fakultäten Physik und Mathematik bereiten den Vollantrag Structures (Strukturen in der Natur) vor, der Antrag Dark Matter (Dunkle Materie) wird in Zusammenarbeit mit der Universität Karlsruhe und dem Max-Planck-Institut für Kernphysik vorbereitet und ebenfalls in Kooperation mit Karlsruhe der Cluster 3D Matter Made to Order (Entwicklung von dreidimensionalen Nanodruckverfahren). Da die Universität Heidelberg keine Technikwissenschaften hat, ist sie jetzt und vermehrt in Zukunft auf eine enge Zusammenarbeit mit der Universität Karlsruhe angewiesen. Das frühere Nebeneinander habe für beide Univrsitäten „einen großen Strukturnachteil gegenüber den Universitätsverbünden in München, Berlin oder der ABC-Region (Aachen, Bonn, Köln) bedeutet“, so der Rektor in seiner Rede bei der Jahresfeier der Ruperto Carola im Oktober 2017.
Welche Folgen auch diese Exzellenzinitiative für die Entwicklung der Universität haben wird, lässt sich noch nicht absehen. Wie Rektor Eitel in seinem Vortrag anlässlich der Jahresfeier der Universität unterstrich, soll die Fächervielfalt erhalten bleiben.[2] Allerdings gehen die Immatrikulationszahlen vor allem in den Geisteswissenschaften zurück. [3]
Im September 2018 wird feststehen, welche Exzellenzcluster künftig gefördert werden. Förderbeginn für die 45 bis 50 Exzellenzcluster ist der 1. Januar 2019. Die Entscheidung über die Exzellenzcluster stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für den Wettbewerb in der zweiten Förderlinie der Exzellenzuniversitäten dar, die der Wissenschaftsrat durchführt: Universitäten mit mindestens zwei Exzellenzclustern können im Dezember 2018 Anträge für Exzellenzuniversitäten abgeben; über sie wird nach erfolgten Begutachtungen im Sommer 2019 entschieden.