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In den Statuten Kurfürst [[Ottheinrich]]s von 1558 wurde für die Rektorwahl der Fakultätsturnus eingeführt. Die Fakultäten für Theologie, Jura, Medizin und Philosophie sollten in dieser Reihenfolge den Rektor stellen. | In den Statuten Kurfürst [[Ottheinrich]]s von 1558 wurde für die Rektorwahl der Fakultätsturnus eingeführt. Die Fakultäten für Theologie, Jura, Medizin und Philosophie sollten in dieser Reihenfolge den Rektor stellen. | ||
Von 1697 bis 1799 waren als Ergebnis der Rekatholisierung der Universität im Rahmen der Gegenreformation von den 100 Rektoren 72 katholisch, 27 reformiert und einer lutherisch. Beendet wurde dieses Ungleichgewicht durch den Erlass der 2. kurpfälzischen Religionsdeklaration (1799), die bei Ämterbesetzungen völlige konfessionelle Freiheit zusicherte. | |||
== Rektoren == | == Rektoren == |