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Die am 31. März 1969 durch die Universität Heidelberg beschlossene Grundordnung entschied sich für die bestehende Rektoratsverfassung und nicht für die vom Hochschulgesetz ebenfalls zur Wahl stehende Präsidialverfassung. Bis 1969 betrug die Amtszeit des Rektors ein Jahr, 1970 zwei, seit 1972 drei und seit 1979 vier Jahre, mehrmalige Wiederwahl war zulässig. | Die am 31. März 1969 durch die Universität Heidelberg beschlossene Grundordnung entschied sich für die bestehende Rektoratsverfassung und nicht für die vom Hochschulgesetz ebenfalls zur Wahl stehende Präsidialverfassung. Bis 1969 betrug die Amtszeit des Rektors ein Jahr, 1970 zwei, seit 1972 drei und seit 1979 vier Jahre, mehrmalige Wiederwahl war zulässig. | ||
Die am 31. März 1969 durch die Universität Heidelberg beschlossene Grundordnung entschied sich für die bestehende Rektoratsverfassung und nicht für die vom Hochschulgesetz ebenfalls zur Wahl stehende Präsidialverfassung. Bis 1969 betrug die Amtszeit des Rektors ein Jahr, 1970 zwei, seit 1972 drei und seit 1979 vier Jahre, mehrmalige Wiederwahl war zulässig. | |||
== Rektoren == | == Rektoren == |