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* Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) | * Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) | ||
* Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO) | * Polizeiverordnung der Stadt Mannheim (PolVO) | ||
* Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) | |||
* Straßenverkehrsordnung (StVO) | * Straßenverkehrsordnung (StVO) | ||
Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG) weitere Aufgaben übernommen werden. Die Bediensteten dienen zudem als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und leisten bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe. | Daneben können gem. § 31 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (DVO PolG) weitere Aufgaben übernommen werden. Die Bediensteten dienen zudem als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und leisten bei medizinischen Notfällen Erste Hilfe. |
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