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'''Neuhermsheim''' ist ein [[Liste der Stadtteile in Mannheim|Stadtteil]] [[Mannheim]]s und bildet mit [[Neuostheim]] den Mannheimer Stadtbezirk [[Neuostheim/Neuhermsheim]]. | '''Neuhermsheim''' ist ein [[Liste der Stadtteile in Mannheim|Stadtteil]] [[Mannheim]]s und bildet mit [[Neuostheim]] den Mannheimer Stadtbezirk [[Neuostheim/Neuhermsheim]]. | ||
Neuhermsheim liegt im Osten Mannheims und grenzt im Norden an [[Neuostheim]], im Osten an [[Hochstätt]], im Süden an [[Neckarau]] und im Westen an das Gewerbegebiet [[Fahrlach]]. Dabei ist Neuhermsheim von den angrenzenden Stadtteilen durch Verkehrsinfrastruktur getrennt und steht somit frei als auch isoliert von den anderen Stadtteilen. | Neuhermsheim liegt im Osten Mannheims und grenzt im Norden an [[Neuostheim]], im Osten an [[Hochstätt]], im Süden an [[Neckarau]] und im Westen an das Gewerbegebiet [[Fahrlach]]. Dabei ist Neuhermsheim von den angrenzenden Stadtteilen durch Verkehrsinfrastruktur getrennt und steht somit frei als auch isoliert von den anderen Stadtteilen. | ||
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==Geografie== | ==Geografie== | ||
===Geografische Lage=== | |||
Neuhermsheim wird in allen Himmelsrichtungen entweder durch Autobahn, Bundesstraße, Gleisanlage oder Flughafen begrenzt. | Neuhermsheim wird in allen Himmelsrichtungen entweder durch Autobahn, Bundesstraße, Gleisanlage oder Flughafen begrenzt. | ||
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Im Westen verlaufen die Gleise der [[Riedbahn]] und dahinter befindet sich das Gewerbegebiet [[Fahrlach]] und noch weiter westlich die [[Schwetzingerstadt]]. Die Gleisanlage kann nur im äußersten Südwesten oder Nordwesten Neuhermsheims unterquert werden. Die Unterführung in der Mitte der westlichen Grenze ist nur für die Straßenbahn vorgesehen. | Im Westen verlaufen die Gleise der [[Riedbahn]] und dahinter befindet sich das Gewerbegebiet [[Fahrlach]] und noch weiter westlich die [[Schwetzingerstadt]]. Die Gleisanlage kann nur im äußersten Südwesten oder Nordwesten Neuhermsheims unterquert werden. Die Unterführung in der Mitte der westlichen Grenze ist nur für die Straßenbahn vorgesehen. | ||
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