Bearbeiten von „Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen

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Der '''Teilplan Erneuerbare Energien''' soll den [[Regionalplan Südhessen 2010]] ergänzen, da dieser keine Aussagen zum Thema "erneuerbare Energien", insbesondere zur Planung und zum Bau von Windkraftanlagen getroffen hat.
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Der '''Teilplan Erneuerbare Energien''' soll den [[Regionalplan düshessen 2010]] ergänzen, da dieser keine Aussagen zum Thema "erneuerbare Energien", insbesondere zur Planung und zum Bau von Windkraftanlagen getroffen hat.


Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, [[Geothermie]] und Wasserkraft). Am 13. Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf (Regionalplan)/Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) 2013 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Nach Bearbeitung der Einwendungen wurde der Regionalversammlung Südhessen der geänderte Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vorgelegt. Die RVS hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Änderung des Entwurfs und die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses findet vom 3. April bis zum 19. Mai 2017 statt (die Frist wurde inzwischen verlängert).
Der Teilplan enthält auch Grundsätze zu den anderen erneuerbaren Energien (Solarenergie, Bioenergie, [[Geothermie]] und Wasserkraft). Am 13. Dezember 2013 hat die Regionalversammlung Südhessen den Entwurf (Regionalplan)/Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) 2013 des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Nach Bearbeitung der Einwendungen wurde der Regionalversammlung Südhessen der geänderte Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vorgelegt. Die RVS hat in ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2016 die Änderung des Entwurfs und die Einleitung des zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses findet vom 3. April bis zum 19. Mai 2017 statt (die Frist wurde inzwischen verlängert).

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