Hirz Kann

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Hirz Kann (* 1771 in Bad Bergzabern, gest. 1836 ) war Rabbiner an verschiedenen Wirkungsstätten.

Leben und Wirken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kann besuchte, was nicht selbstverständlich für Rabbiner seiner Zeit war, eine Talmudschule. Er studierte in Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe.

Ab 1802 arbeitete er als Hauslehrer in Obermorschel/Donnersbergkreis. 1804 wurde Kann Landesrabbiner im Arrondisement Birkenfeld mit Sitz in Hottenbach. Er blieb dies auch nach der Auflösung der Arrondisements 1814, bis er 1822 als Rabbiner nach Landau kam.

1828 wurde er zum Rabbiner des neu gegründeten Bezirksrabbinats Landau gewählt.

Kann galt als insofern als konservativer Rabbiner, als dass er die von ländlichen jüdischen Gemeinden gewohnten Gottesdienstgepflogenheiten in den zum Teil anders tradierten städtischen Gottesdienst einbrachte und sich nicht gänzlich anpassen wollte. So hielt er erstmals 1832 eine Predigt in deutscher Sprache, für Landau ein Novum. Ansonsten vertrat Kann eine jüdisch-orthodoxe Linie.

Gegen seine Art, das Amt zu führen regte sich unter den liberalen Juden Widerstand. Anfeindungen erhielt er aber auch von nichtjüdischer Seite, beginnend kurz nach der umstrittenen Predigt. In einer Landauer Zeitung wurde in einem feindseligen Sprachstil das später widerlegte Gerücht gestreut, Kann habe ein Dienstmädchen aus Mörlheim betrogen.

Im März des Folgejahres wurden ihm "unchristliche" Nachlässigkeiten bei verschiedenen Beerdigungszeremonien unterstellt sowie in einem Fall das unentschuldigte Fernbleiben von einer solchen. Dabei wurde missachtet, dass ein Rabbiner nur auf Anforderung Teil einer Trauerfeier war und Kann im Konkreten Fall von den Hinterbliebenen nicht hätte erscheinen müssen.

Kann verfasste eine Gegendarstellung, welche in der selben Zeitung von deren Herausgeber mit beleidigenden Anmerkungen versehen war. Schlussendlich gab Kann sein Amt auf und ging in Pension. Es kam anschließend zu einer öffentlichen Debatte darüber, ob die Höhe seiner Pension angemessen sei.