Kirchengemeinden in Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(→Evangelische Kirchengemeinden: fusioniert) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 59: | Zeile 59: | ||
Die ''Gesamtkirchengemeinde Heidelberg'' ist eine juristische Person des öffentliches Rechts für diese Gemeinden, deren Gesamtstiftungsrat aus 10 geistlichen Mitgliedern und 40 Laienmitgliedern besteht. Sie dient der Verwaltung des Kirchenguts. | Die ''Gesamtkirchengemeinde Heidelberg'' ist eine juristische Person des öffentliches Rechts für diese Gemeinden, deren Gesamtstiftungsrat aus 10 geistlichen Mitgliedern und 40 Laienmitgliedern besteht. Sie dient der Verwaltung des Kirchenguts. | ||
Hinzu kommen: | Hinzu kommen: | ||
Zeile 66: | Zeile 67: | ||
* [[Kath. Klinikgemeinde]] (Uniklinikum), weitere Klinikgemeinden | * [[Kath. Klinikgemeinde]] (Uniklinikum), weitere Klinikgemeinden | ||
* Priester- und Ordensgemeinschaften im Stadtgebiet (unabhängig von der kirchl. Zuordnung) | * Priester- und Ordensgemeinschaften im Stadtgebiet (unabhängig von der kirchl. Zuordnung) | ||
== Lutherische Kirche == | |||
* [[Lutherische Kirche St. Thomas, Rohrbach]] | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |