Regierungsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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In Baden-Württemberg gibt es vier Regierungsbezirke, [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg. An der Spitze der Regierungsbezirke stehen die Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien und den Kommunen.
'''Regierungsbezirke''' sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern.


== Siehe auch ==
Die Regierungsbezirke werden von den Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien der Landesregierung und den Kommunen bzw. Kreisverwaltungen geleitet. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
*[[Regierungsbezirk Karlsruhe]]  
 
*[[Regierungsbezirk Freiburg]]
== Baden-Württemberg ==
Die Fläche von [[Baden-Württemberg]] ist verwaltungsmäßig in die vier Regierungsbezirke [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg unterteilt.
 
=== Siehe auch ===
* [[Regierungsbezirk Karlsruhe]] – [[Regierungspräsidium Karlsruhe]]
 
== Hessen ==
Die Fläche von [[Hessen]] ist verwaltungsmäßig in die vier Regierungsbezirke [[Darmstadt]], Gießen und Kassel unterteilt.
 
=== Siehe auch ===
* [[Regierungsbezirk Darmstadt]] – [[Regierungspräsidium Darmstadt]]
 
== Rheinland-Pfalz ==
In [[Rheinland-Pfalz]] gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin war das Land in die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz (in [[Neustadt an der Weinstraße]]) unterteilt. Die Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen werden seitdem durch die neu geschaffenen ''Struktur- und Genehmigungsdirektionen'' und der ''Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion'' wahrgenommen. Die ehemaligen Regierungsbezirke existieren heute nur noch als statistische Regionen.


== Weblinks ==
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2010, 03:35 Uhr

Regierungsbezirke sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern.

Die Regierungsbezirke werden von den Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien der Landesregierung und den Kommunen bzw. Kreisverwaltungen geleitet. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.

Baden-WürttembergBearbeiten

Die Fläche von Baden-Württemberg ist verwaltungsmäßig in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg unterteilt.

Siehe auchBearbeiten

HessenBearbeiten

Die Fläche von Hessen ist verwaltungsmäßig in die vier Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel unterteilt.

Siehe auchBearbeiten

Rheinland-PfalzBearbeiten

In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin war das Land in die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz (in Neustadt an der Weinstraße) unterteilt. Die Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen werden seitdem durch die neu geschaffenen Struktur- und Genehmigungsdirektionen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wahrgenommen. Die ehemaligen Regierungsbezirke existieren heute nur noch als statistische Regionen.

WeblinksBearbeiten

Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Regierungsbezirk“

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