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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Bundesanstalt für Immobilienaufgaben''' (BImA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Hauptaufgabe der BImA ist die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes. | Die '''Bundesanstalt für Immobilienaufgaben''' (BImA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Hauptaufgabe der BImA ist die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes. Dazu werden auch die Konversionsflächen nach dem Abzug der US-Truppen aus / in der gesamten Region gehören. | ||
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Aktuelle Version vom 27. Juli 2011, 21:37 Uhr
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die dem Bundesministerium der Finanzen untersteht. Hauptaufgabe der BImA ist die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des Bundes. Dazu werden auch die Konversionsflächen nach dem Abzug der US-Truppen aus / in der gesamten Region gehören.