Kirchengemeinden in Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die ''Gesamtkirchengemeinde Heidelberg'' ist eine juristische Person des öffentliches Rechts für diese Gemeinden, deren Gesamtstiftungsrat aus 10 geistlichen Mitgliedern und 40 Laienmitgliedern besteht. Sie dient der Verwaltung des Kirchenguts. | Die ''Gesamtkirchengemeinde Heidelberg'' ist eine juristische Person des öffentliches Rechts für diese Gemeinden, deren Gesamtstiftungsrat aus 10 geistlichen Mitgliedern und 40 Laienmitgliedern besteht. Sie dient der Verwaltung des Kirchenguts. | ||
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* [[Kath. Klinikgemeinde]] (Uniklinikum), weitere Klinikgemeinden | * [[Kath. Klinikgemeinde]] (Uniklinikum), weitere Klinikgemeinden | ||
* Priester- und Ordensgemeinschaften im Stadtgebiet (unabhängig von der kirchl. Zuordnung) | * Priester- und Ordensgemeinschaften im Stadtgebiet (unabhängig von der kirchl. Zuordnung) | ||
== Lutherische Kirche == | |||
* [[Lutherische Kirche St. Thomas, Rohrbach]] | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |