Republik Baden: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
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Am [[5. Januar]] [[1919]] erfolgte die Wahl zur ''badischen verfassunggebenden Nationalversammlung'', deren konstituierende Sitzung fand am [[15. Januar]] 1919 in Karlsruhe statt. Entsprechend der Verfassung vom 21. März 1919 wählte die Versammlung, die sich nun als ''Landtag'' konstituierte, die Regierung der ''Republik Baden'' (so die Bezeichnung nach der Verfassung), die als ''Staatsministerium'' bezeichnet wurde.
 
Der badische Landtag wurde nach der Wahl von 1919 noch 1921, 1925 und 1929 gewählt.
 
Ende März 1933 verlor die Republik Baden ebenso wie die anderen deutschen Teilstaaten ihre Souveränität. Durch Verordnung vom [[28. Februar]] [[1933]] wurde [[Robert Wagner]] ([[NSDAP]]) zum Reichskommissar für Baden ernannt.
 
== Literatur ==
* Gerhard Kaller, ''Baden in der Weimarer Republik'', in: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): ''Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte'' Band 4, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 23–72
 
== Weblinks ==
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[[Kategorie:Baden (1918–1945)]]

Version vom 14. April 2018, 09:58 Uhr

Die Republik Baden ist im November 1918 aus dem Großherzogtum Baden hervorgegangen, sie war in territorialer Hinsicht mit diesem identisch.

Die Landeshauptstadt und der Sitz der Landesregierung (Staatsministerium) sowie des Landesparlaments war Karlsruhe.

Geschichte

Nachdem der Karlsruher Wohlfahrtsausschuss und der dortige Soldatenrat am 10. November 1918 aus Parteienvertretern eine provisorische Regierung gebildet hatten und der Großherzog Friedrich II. am 13. November vorläufig auf die Ausübung der Regierungsgewalt verzichtet hatte, proklamierte die provisorische Regierung am 14. November die Freie Volksrepublik Baden und bestimmte, dass setzte am 5. Januar 1919 eine verfassunggebende Landesversammlung gewählt werden sollte. Am 22. November 1918 verzichtete Friedrich II. endgültig auf den Thron, mit Zustimmung seines Vetters Prinz Max von Baden auch für diesen und dessen Nachkommen.

Am 5. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur badischen verfassunggebenden Nationalversammlung, deren konstituierende Sitzung fand am 15. Januar 1919 in Karlsruhe statt. Entsprechend der Verfassung vom 21. März 1919 wählte die Versammlung, die sich nun als Landtag konstituierte, die Regierung der Republik Baden (so die Bezeichnung nach der Verfassung), die als Staatsministerium bezeichnet wurde.

Der badische Landtag wurde nach der Wahl von 1919 noch 1921, 1925 und 1929 gewählt.

Ende März 1933 verlor die Republik Baden ebenso wie die anderen deutschen Teilstaaten ihre Souveränität. Durch Verordnung vom 28. Februar 1933 wurde Robert Wagner (NSDAP) zum Reichskommissar für Baden ernannt.

Literatur

  • Gerhard Kaller, Baden in der Weimarer Republik, in: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.): Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte Band 4, Stuttgart 2003, ISBN 3-608-91468-4, S. 23–72

Weblinks