Verband Region Rhein-Neckar: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Oktober 2008, 18:36 Uhr

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Der Verband Region Rhein-Neckar ist Vorläuferinstitution für das politische Herz der Metropolregion. Solange es kein Parlament gibt, das für die Region entscheidet, ist es der Verband, der den Willen rechtlich formal und evtl. auch politisch bilden kann.

Der Verband Region Rhein-Neckar wurde als Körperschaft des öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2006 durch einen Staatsvertrag der drei Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz vom 26. Juli 2005 gegründet. Er ist damit Rechtsnachfolger gleichzeitig für den Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar, die Planungsgemeinschaft Rheinpfalz und den Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald.

Zur politischen Willensbildung gibt es die Verbandsversammlung mit 96 Mitgliedern: den Landrätinnen und Landräten der Kreise, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern sowie weiteren Vertreterinnen der Kommunen und Landkreise aus der Metropolregion Rhein-Neckar entsprechend ihren Einwohnerzahlen.