Begleithundeprüfung

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Für viele ist eine bestandene Begleithundeprüfung der Einstieg für alle Hundesportarten wie Agility, Obedience, VPG , Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH).

Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Begleithundeprüfung muss der Hund:

  • mindestens 15 Monate alt sein
  • gechipt oder tätowiert sein
  • einen gültigen, mindestens zwei Wochen alten Impfpass besitzen
  • haftpflichtversichert sein

Teil 1[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriftliche Prüfung: 1 Fragebogen mit 20 von 100 Fragen rund um den Hund und Halter. Dies entfällt, wenn der Hundeführer bereits eine Begleithundeprüfung (kurz BH) erfolgreich abgelegt hat.

Teil 2[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Tätowierungs- bzw. Chipkontrolle durch den Leistungsrichter
  • Wesensprobe unter fremden Personen
  • Leinenführigkeit in drei verschiedenen Gangarten
  • Freifolge - der Hund muss ohne Leine bei Fuß gehen, in drei verschiedenen Gangarten
  • Durchlaufen einer Personengruppe
  • "Sitz" aus der Bewegung
  • "Platz" aus der Bewegung mit Abrufen
  • Freies Ablegen des Hundes unter Ablenkung

Teil 3[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Stadtteil: Hier werden die Hunde vom Richter auf die Gleichgültigkeit gegenüber Artgenossen, Jogger, Radfahrer, PKW und einer Gruppe von fremden Personen im offenen Strassenverkehr überprüft.