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Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen in der Metropolregion Rhein-Neckar bestimmen in allgemeiner und geheimer Wahl die Vertreter für die Kreistagee, Gemeinderäte bzw. Stadtverordnetenversammlungen und ggf. Ortschaftsvertreter in unselbständigen Gemeinden sowie Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister. Die Kommunalwahlen werden in den drei betroffenen Bundesländern zu verschiedenen Zeiten abgehalten. Im Unterschied zur Bundestagswahl können bei Kommunalwahlen auch EU-Ausländer abstimmen.
Baden-Württemberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg unterscheiden sich von den anderen Wahlen vor allem darin, dass hier das Persönlichkeitsprinzip in Reinform praktiziert wird. Die Auswahl erfolgt in der Regel kandidaten- und nicht parteiorientiert. Auch bietet das Wahlrecht bei Kommunalwahlen eine Besonderheit: Das sogenannte Kumulieren und Panaschieren. „Kumulieren“ heißt, dass einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden können. „Panaschieren“ bedeutet, dass der Wähler Kandidaten verschiedener Listen zu seinem „Wunschgemeinderat“ zusammenstellen kann. Allerdings können dabei leicht Fehler unterlaufen mit der Folge, dass der Wähler ungültig abgestimmt hat.