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Von 1697 bis 1799 waren als Ergebnis der Rekatholisierung der Universität im Rahmen der Gegenreformation von den 100 Rektoren 72 katholisch, 27 reformiert und einer lutherisch. Beendet wurde dieses Ungleichgewicht durch den Erlass der 2. kurpfälzischen Religionsdeklaration (1799), die bei Ämterbesetzungen völlige konfessionelle Freiheit zusicherte. | Von 1697 bis 1799 waren als Ergebnis der Rekatholisierung der Universität im Rahmen der Gegenreformation von den 100 Rektoren 72 katholisch, 27 reformiert und einer lutherisch. Beendet wurde dieses Ungleichgewicht durch den Erlass der 2. kurpfälzischen Religionsdeklaration (1799), die bei Ämterbesetzungen völlige konfessionelle Freiheit zusicherte. | ||
Seit 1803 gehörte die rechtsrheinische Kurpfalz mit Heidelberg zum Land Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (seit 1806 Großherzog) forderte die Rektorwürde für sich selbst ein und machte sich zum Rector magnificentissimus, während ein Ordinarius der Universität das Amt des Prorektors (Rector magnificus) bekleidete. | Seit 1803 gehörte die rechtsrheinische Kurpfalz mit Heidelberg zum Land Baden. Markgraf [[Karl Friedrich von Baden]] (seit 1806 Großherzog) forderte die Rektorwürde für sich selbst ein und machte sich zum ''Rector magnificentissimus'', während ein Ordinarius der Universität das Amt des Prorektors (''Rector magnificus'') bekleidete. | ||
== Rektoren == | == Rektoren == |