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'''Ministerpräsidentinnen '''bzw.''' Ministerpräsidenten''' sind die Regierungschefs in den einzelnen Bundesländern der BRD. Die Bundesländer haben keine Staatsoberhäupter sondern nur die gesamte Bundesrepublik. Dadurch sind die jeweiligen Ministerpräsidenten neben den | '''Ministerpräsidentinnen '''bzw.''' Ministerpräsidenten''' sind die Regierungschefs in den einzelnen Bundesländern der BRD. Die Bundesländer haben keine Staatsoberhäupter (Präsidentin/Präsident) sondern nur die gesamte Bundesrepublik. Dadurch sind die jeweiligen Ministerpräsidenten neben den LandtagspräsidentInnen häufig ''d i e'' "Repräsentanten des Staates". Die Regierungen werden von den [[Landtag]]en für maximal fünf Jahre gewählt und müssen sich spätestens dann oder nach Neuwahlen oder anderen Gewichtsverschiebungen im Parlament einer Wahl stellen. | ||
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