Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus dem Rhein-Neckar-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Zusammenfassung für NeubürgerInnen, 3. Okt. 2011)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 21: Zeile 21:
*Recht auf Eigentum
*Recht auf Eigentum
*Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter
*Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter
Der Artikel 20 bestimmt die politischen Grundregeln im Staatswesen:
*(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
*(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
*(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
*(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Version vom 3. Oktober 2011, 11:11 Uhr

Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz.

Neben der Garantie der Grundrechte für jede/jeden einzelnen, enthält es Regelungen über die Staatsverfassung, also Bundesstaat, Parlament, Demokratie.


Das Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19. Änderungen des Grundgesetzes (GG), welche die Grundsätze des Art. 1 GG oder Art. 20 GG betreffen, sind unwirksam. Das steht in Artikel 79 Abs. 3 GG).

Die Grundrechte sind:

  • Unverletzlichkeit der Menschenwürde
  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Recht auf staatliche Gleichbehandlung, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Recht auf Freizügikeit
  • Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • Berufs- und Berufsausübungsfreiheit
  • Recht auf Eigentum
  • Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter

Der Artikel 20 bestimmt die politischen Grundregeln im Staatswesen:

  • (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
  • (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
  • (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
  • (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.