Grundgesetz

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Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz.

Neben der Garantie der Grundrechte für jede/jeden einzelnen, enthält es Regelungen über die Staatsverfassung, also Bundesstaat, Parlament, Demokratie.


Das Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19. Änderungen des Grundgesetzes (GG), welche die Grundsätze des Art. 1 GG oder Art. 20 GG betreffen, sind unwirksam. Das steht in Artikel 79 Abs. 3 GG).

Die Grundrechte sind:

  • Unverletzlichkeit der Menschenwürde
  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Recht auf staatliche Gleichbehandlung, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Meinungs- und Pressefreiheit
  • Schutz von Ehe und Familie
  • Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Recht auf Freizügikeit
  • Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • Berufs- und Berufsausübungsfreiheit
  • Recht auf Eigentum
  • Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter