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== Überregional bedeutende Denkmale == | |||
* [[Hambacher Schloss]] (frühe Demokratie- und nationale Einigungsbewegung) | |||
* [[Schloss Schwetzingen]] und [[Schlossgarten Schwetzingen|Schlossgarten]] (Späte Bauten des Absolutismus) | |||
== Denkmale in Städten und Landkreisen == | == Denkmale in Städten und Landkreisen == | ||
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== Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale== | |||
''Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung'' genießen zusätzlichen Schutz durch ihre Eintragung in das [[Denkmalbuch]]. Für die Eintragung bzw. Löschung dort ist die höhere Denkmalschutzbehörde zuständig. Auch bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden. | |||
Das einschlägige Landesrecht steht in | |||
* Baden-Württemberg: {{Weblink|1=www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/geschichte_auftrag_struktur/denkmalpflege_in_bw/gesetzliche_grundlagen/dschg_bw.pdf|2=Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale}} in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797) | |||
* Hessen: | |||
* Rh-Pfalz: | |||
Je nach Fragenthema zum Denkmalschutz sind zuständig: das jeweilige [[Innenministerium]] als oberste Denkmalschutzbehörde, die [[Regierungspräsidium|Regierungspräsidien]] als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden ([[Landratsamt|Landratsämter]]) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige [[Landesarchiv]] als Landesoberbehörde im Archivwesen. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Aktuelle Version vom 25. Februar 2013, 23:22 Uhr
Denkmale (manchmal fälschlicherweise auch Denkmäler genannt) in der Metropolregion Rhein-Neckar
ArtenBearbeiten
- Bismarckdenkmale und -türme
- Gefallenendenkmale
- Kriegerdenkmale
- Mahnmale für deportierte Juden
- Ostlandkreuze
- Vertriebenendenkmale
Überregional bedeutende DenkmaleBearbeiten
- Hambacher Schloss (frühe Demokratie- und nationale Einigungsbewegung)
- Schloss Schwetzingen und Schlossgarten (Späte Bauten des Absolutismus)
Denkmale in Städten und LandkreisenBearbeiten
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Außerhalb der Region
Gesetz zum Schutz der KulturdenkmaleBearbeiten
Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch ihre Eintragung in das Denkmalbuch. Für die Eintragung bzw. Löschung dort ist die höhere Denkmalschutzbehörde zuständig. Auch bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, dürfen nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde errichtet, verändert oder beseitigt werden.
Das einschlägige Landesrecht steht in
- Baden-Württemberg: Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale in Ba-Wü (vom 6. Dezember 1983, GBl. S. 797)
- Hessen:
- Rh-Pfalz:
Je nach Fragenthema zum Denkmalschutz sind zuständig: das jeweilige Innenministerium als oberste Denkmalschutzbehörde, die Regierungspräsidien als höhere Denkmalschutzbehörden und die unteren Baurechtsbehörden (Landratsämter) als untere Denkmalschutzbehörden oder das jeweilige Landesarchiv als Landesoberbehörde im Archivwesen.
Siehe auchBearbeiten
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