21.072
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Ned (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt →Lemma bei (Kunst-) vereinen: mit oder ohne e. V.?) |
Rabe (Diskussion | Beiträge) K (→Lemma bei Kunstvereinen: mit oder ohne e. V.?: kommt drauf an) |
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Gruß --[[Benutzer:Ned|Ned]] 16:31, 30. Nov. 2011 (CET) | Gruß --[[Benutzer:Ned|Ned]] 16:31, 30. Nov. 2011 (CET) | ||
: Hallo Ned, | |||
: Es gibt dazu '''keine feste Regel'''. In [[Stadtwiki:Guter Artikel#Artikelname]] wird darauf verwiesen, sich im Zweifel an die Namenskonvention auf der Homepage zu halten. Bei eingetragenen Vereinen gilt das entsprechend für „e.V.“ | |||
: '''Ich persönlich''' würde in diesem Fall folgende Argumentationslinie führen: aus [[Mannheimer Kunstverein]] geht bereits hervor, dass es sich um einen Verein handelt, es ist also nicht erforderlich, um es unterscheiden zu können. Gegenbeispiel: Aus der Vereinsbezeichnung [[UUGRN]] oder [[Unix User Group Rhein-Neckar]] ist auf den ersten Blick nicht sichtbar, dass es ein e.V. ist und sollte daher ins Lemma mit rein. | |||
: Beide Formen sind richtig, ich persönlich favorisiere die Firmenbezeichnung im Lemma für alle, wo es nicht so ohne weiteres klar ist. | |||
: Richtig (aber nicht notwendig) ist hier immer, aus der kürzeren Variante eine Weiterleitung auf die längere Variante anzulegen. | |||
: Viele Grüße --[[Benutzer:Rabe|Raphael Eiselstein]] <sup><small>[[Benutzer Diskussion:Rabe|talk]]</small></sup> 17:29, 30. Nov. 2011 (CET) | |||
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