Was waren die Themen beim Treffen des Rhein-Neckar-Wikis im Juli 2024?

Mach mit beim Logowettbewerb und diskutiere im Meinungsbild Regelwerk.

Ruprecht II. von der Pfalz

Aus dem Rhein-Neckar-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ruprecht II. (geboren am 12. Mai 1325 in Amberg, gestorben am 6. Januar 1398 ebenfalls in Amberg) war Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz (1390 - 1398).

1390 folgt Ruprecht mit 65 Jahren seinem Onkel in der Regierung der Kurpfalz nach. 1394 erklärt er sich mit dem Einverständnis des Königs Wenzel zum Kurfürsten.

1390/1391 vertreibt Ruprecht II. die Juden aus Heidelberg und enteignet sie. Einen Teil der enteigneten Häuser und die Synagoge schenkt er der Universität als Kollegien, Bursen und vor allem als Wohnungen für die Professoren. Manche Historiker sprechen vom "Judenerbe" der Heidelberger Universität. Die Synagoge wird zur Marienkapelle umgewidmet. Seine Erben verpflichtet Ruprecht, keine Juden in der Kurzpfalz zuzulassen. Der jüdische Friedhof wird eingeebnet.

1392 erweitert Ruprecht die Stadt Heidelberg durch die Anlage der Vorstadt um das doppelte. Er füllt die Vorstadt mit Bewohnern des damaligen Dorfes Bergheim auf, die er zwangsweise umsiedeln lässt.

1394 wird König Wenzel von böhmischen Rebellen gefangen genommen. Ruprecht II. ist Reichsverweser und befreit König Wenzel.

1395 erläßt Ruprecht die Rupertinische Konstitution, mit der die Unteilbarkeit der Kurpfalz gesichert werden soll. Bei dieser Gelegenheit fällt die ehemals freie Reichsstadt Neckargemünd an die Kurpfalz.

Aus der Ehe mit Beatrix von Sizilien-Aragon gehen sieben Kinder hervor. Der Sohn Ruprecht wird als Ruprecht III. Kurfürst.

1398 stirbt Ruprecht. Er wird im Zisterzienser-Kloster Schönau zu Füßen seines Vaters Adolf begraben.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang von Moers-Messmer, Heidelberg und seine Kurfürsten, Verlag Regionalkultur, Ubstadt-Weiher 2001, S. 12 und 20
  • Heidelberg. Jahrbuch zur Geschichte der Stadt, herausgegeben vom Heidelberger Geschichtsverein, Nr. IV/1999, S. 178

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]