Regierungsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen

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Fläche / Behörde
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== Baden-Württemberg ==
== Baden-Württemberg ==
In [[Baden-Württemberg]] gibt es vier Regierungsbezirke, [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg. An der Spitze der Regierungsbezirke stehen die Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien und den Kommunen.
Verwaltungsmäßig ist die Fläche von [[Baden-Württemberg]] in vier Regierungsbezirke, [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg, unterteilt. Die Regierungsbezirke werden von den vier Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien der Landesregierung und den Kommunen bzw. Landratsämtern geleitet. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.  


=== siehe auch ===
=== Siehe auch ===
* [[Regierungsbezirk Karlsruhe]]  
* [[Regierungsbezirk Karlsruhe]] - [[Regierungspräsidium Karlsruhe]]


== Hessen ==
== Hessen ==
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