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== Baden-Württemberg == | == Baden-Württemberg == | ||
Verwaltungsmäßig ist die Fläche von [[Baden-Württemberg]] in vier Regierungsbezirke, [[Stuttgart]], Tübingen, [[Karlsruhe]] und Freiburg, unterteilt. Die Regierungsbezirke werden von den vier Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien der Landesregierung und den Kommunen bzw. Landratsämtern geleitet. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird. | |||
=== | === Siehe auch === | ||
* [[Regierungsbezirk Karlsruhe]] | * [[Regierungsbezirk Karlsruhe]] - [[Regierungspräsidium Karlsruhe]] | ||
== Hessen == | == Hessen == |
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