Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Oktober 2012, 21:17 Uhr
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Die Verfassung der BRD ist das Grundgesetz.
Neben der Garantie der Grundrechte für jede/jeden einzelnen, enthält es Regelungen über die Staatsverfassung, also Bundesstaat, Parlament, Demokratie.
Das Grundgesetz beginnt mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19. Änderungen des Grundgesetzes (GG), welche die Grundsätze des Art. 1 GG oder Art. 20 GG betreffen, sind unwirksam. Das steht in Artikel 79 Abs. 3 GG).
Die Grundrechte sind:
- Unverletzlichkeit der Menschenwürde
- Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Recht auf staatliche Gleichbehandlung, Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung und Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
- Glaubens- und Gewissensfreiheit
- Meinungs- und Pressefreiheit
- Schutz von Ehe und Familie
- Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
- Recht auf Freizügikeit
- Unverletzlichkeit der Wohnung sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses
- Berufs- und Berufsausübungsfreiheit
- Recht auf Eigentum
- Recht auf rechtliches Gehör und auf den gesetzlichen Richter
Der Artikel 20 bestimmt die politischen Grundregeln im Staatswesen:
- (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Geschichte
Dem Parlamentarischen Rat gehörten 1948/1949 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin (West) an, die von den jeweiligen Landesparlamenten gewählt worden waren.
Abgeordnete
Aus Württemberg-Hohenzollern (amerik.) und (frz.) Baden waren Abgeordnete:
- Paul Binder (1902–1981), CDU
- Fritz Eberhard (1896–1982), SPD
- Hermann Fecht (1880–1952), CDU
- Theodor Heuss (1884–1963), FDP
- Anton Hilbert (1898–1986), CDU
- Theophil Kaufmann (1888–1961), CDU
- Friedrich Maier (1894–1960), SPD
- Carlo Schmid (1896–1979), SPD
- Felix Walter (1890–1949; Nachrücker Adolf Kühn 1886–1968), CDU
- Gustav Zimmermann (1899–1977), SPD
Siehe auch
- Antidiskriminierung (warum eigentlich nicht?)
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