Regierungsbezirk
Regierungsbezirke sind eine Ebene zwischen dem Land und den Landkreisen. Sie existieren nicht in allen Ländern.
Baden-Württemberg
Verwaltungsmäßig ist die Fläche von Baden-Württemberg in vier Regierungsbezirke, Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg, unterteilt. Die Regierungsbezirke werden von den vier Regierungspräsidien, Behörden auf der Ebene zwischen den Ministerien der Landesregierung und den Kommunen bzw. Landratsämtern geleitet. Der Behördenleiter des Regierungspräsidiums ist der jeweilige Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.
Siehe auch
Hessen
In Hessen gibt es drei Regierungsbezirke, Darmstadt, Gießen und Kassel.
siehe auch
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1999 keine Regierungsbezirke mehr. Bis dahin gab es die Regierungsbezirke Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz (in Neustadt an der Weinstraße). Die Aufgaben der ehemaligen Bezirksregierungen werden seitdem durch die neu geschaffenen Struktur- und Genehmigungsdirektionen und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wahrgenommen. Die ehemaligen Regierungsbezirke existieren heute nur noch als statistische Regionen.
Weblinks
Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Regierungsbezirk“
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