Karl Friedrich von Baden

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Karl Friedrich von Baden (* 22. November 1728 in Karlsruhe; † 10. Juni 1811 in Karlsruhe) war der erste Großherzog von Baden. Diesen Titel verlieh ihm der französische Kaiser Napoléon im Jahre 1806. Sein voller Titel war: Seine Königliche Hoheit Großherzog Karl Friedrich I von Baden, Herzog von Zähringen, Landgraf zu Sausenberg, Graf von Sponheim und Eberstein.

Seine Regierungszeit begann er im Jahre 1746 als Nachfolger von Markgraf Karl August von Baden-Durlach. 1771 bekam er durch einen Vertrag aus dem Jahr 1714 die Markgrafschaft Baden-Baden hinzu, da Markgraf August Georg Simpert von Baden keinen Nachfolger hinterlassen hatte.

1767 schaffte Karl Friedrich die Tortur und 1783 die Leibeigenschaft ab.

In Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 wurde Karl Friedrich Kurfürst und 1806 Großherzog des neuen - mit Hilfe Napoléons - sehr vergrößerten Badens. Unter ihm erklärte Baden 1806 den Austritt aus dem Reich und trat dem Rheinbund bei.

Durch die Politik des Ministers Sigismund Freiherr von Reitzenstein konnten die rechtsrheinischen Teile der Pfalz (auch Kurpfalz genannt), die Bistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer, 1805 der Breisgau und die Ortenau zu Baden hinzugewonnen werden.

Durch ein von ihm erlassenes Edikt wurde 1767 die Schmuck- und Uhrenindustrie in Pforzheim begründet. In dieser Stadt befindet sich auch sein Grab.

Ehen und Nachfahren

In erster Ehe heiratete Karl Friedrich am 1751 Karoline Luise von Hessen-Darmstadt (* 11. Juli 1723; † 8. April 1783), die Tochter des Landgrafen Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt. Aus der Ehe gingen fünf Kinder hervor, unter anderem:

In zweiter Ehe heiratete Karl Friedrich am 24. November 1787 Luise Karoline Geyer von Geyersberg (* 26. Mai 1768; † 23. Juli 1820), Reichsgräfin von Hochberg, die Tochter des Freiherrn Ludwig Heinrich Philipp Geyer von Geyersberg. Aus der Ehe gingen ebenfalls fünf Kinder hervor, unter anderem:

Da Luise Karoline Geyer von Geyersberg dem Zähringer Adelsgeschlecht nicht ebenbürtig war, waren die Söhne aus dieser Ehe auch nicht für eine Erbfolge im markgräflichen Haus vorgesehen.

Ehrungen

Weblinks

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