Industrie- und Handelskammer: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juni 2019, 16:12 Uhr

Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Körperschaften mit gesetzlicher Mitgliedschaft für die Besitzer von Handels- und Gewerbebetrieben, die im jeweiligen Bezirk ansässig sind. Bundesweit sind 80 Industrie- und Handelskammern im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), bis 2001 hieß er Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT), als deren Dachorganisation tätig. Sie bieten den Mitgliedsunternehmen Informationen und Austausch zu Standortpolitik, Gründung und Ansiedlungen, Aus- und Weiterbildungen, Fördermittelberatung, diversen Technologie- und Recycling-Datenbanken, Messebeteiligungen im Ausland, Geschäftspartnervermittlung und Rechtsauskünfte an und sind als Lobby in der Politik tätig.

Der Vorläufer, der Allgemeine Deutsche Handelstag (DHT), entstand am 13. Mai 1861 in Heidelberg vor allem mit dem Ziel der Beseitigung der vielen innerdeutschen Zollgrenzen (Deutscher Zollverein). Die Initiative dazu kam vom Eberbacher Händler Theodor Frey und der badischen Kammer.

Die für die Region zuständige Industrie- und Handelskammern sind:

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