Liste der Rektoren der Universität Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen

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Von 1697 bis 1799 waren als Ergebnis der Rekatholisierung der Universität im Rahmen der Gegenreformation von den 100 Rektoren 72 katholisch, 27 reformiert und einer lutherisch. Beendet wurde dieses Ungleichgewicht durch den Erlass der 2. kurpfälzischen Religionsdeklaration (1799), die bei Ämterbesetzungen völlige konfessionelle Freiheit zusicherte.
Von 1697 bis 1799 waren als Ergebnis der Rekatholisierung der Universität im Rahmen der Gegenreformation von den 100 Rektoren 72 katholisch, 27 reformiert und einer lutherisch. Beendet wurde dieses Ungleichgewicht durch den Erlass der 2. kurpfälzischen Religionsdeklaration (1799), die bei Ämterbesetzungen völlige konfessionelle Freiheit zusicherte.


Seit 1803 gehörte die rechtsrheinische Kurpfalz mit Heidelberg zum Land Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (seit 1806 Großherzog) forderte die Rektorwürde für sich selbst ein und machte sich zum Rector magnificentissimus, während ein Ordinarius der Universität das Amt des Prorektors (Rector magnificus) bekleidete.  
Seit 1803 gehörte die rechtsrheinische Kurpfalz mit Heidelberg zum Land Baden. Markgraf [[Karl Friedrich von Baden]] (seit 1806 Großherzog) forderte die Rektorwürde für sich selbst ein und machte sich zum ''Rector magnificentissimus'', während ein Ordinarius der Universität das Amt des Prorektors (''Rector magnificus'') bekleidete.  


== Rektoren ==
== Rektoren ==

Version vom 22. Juli 2018, 08:29 Uhr

Diese Liste der Rektoren der Universität Heidelberg stellt nur eine Auswahl aus der langen Reihe der Rektoren dar. Abweichend von der Liste der Rektoren und Kanzler in der dt. Wikipedia werden die Kanzler hier nicht berücksichtigt.

Als erster Rektor der Universität Heidelberg wurde am 17. November 1386 der Magister Marsilius von Inghen aus Nijmegen (ca.1340-1396) für eine Amtszeit von drei Monaten gewählt, mit der Option einer uneingeschränkten Wiederwahl. Er war neun Mal Rektor der Universität. Mit der Änderung der Statuten im Jahr 1393 wurde der Rektor auf 6 Monate gewählt, zwischen 1393 und 1452 gab es 120 amtierende Rektoren. Die meisten Rektoren bekleideten das Amt mehrmals. Vor 1393 waren in Heidelberg nur die Magister (magistri regentes) an der Artisten-Fakultät (Philosophische Fakultät) wahlberechtigt und als Rektor wählbar; danach wurden auch Angehörige der drei anderen Fakultäten zugelassen. Nach den Statuten von 1393 konnte auch jemand Rektor werden, der nicht ein Magister oder Doktor an der Heidelberger Universität war, beispielsweise ein Adliger. Ein solcher Ehrenrektor war der angesehene Scholar Gerlach von Homberg, der die Armenburse (Collegium Dionysianum) stiftete. Letzter Ehrenrektor war 1704 Agostino Steffani, kurpfälzischer Regierungspräsident und Komponist.

In den Statuten Kurfürst Ottheinrichs von 1558 wurde für die Rektorwahl der Fakultätsturnus eingeführt. Die Fakultäten für Theologie, Jura, Medizin und Philosophie sollten in dieser Reihenfolge den Rektor stellen.

Von 1697 bis 1799 waren als Ergebnis der Rekatholisierung der Universität im Rahmen der Gegenreformation von den 100 Rektoren 72 katholisch, 27 reformiert und einer lutherisch. Beendet wurde dieses Ungleichgewicht durch den Erlass der 2. kurpfälzischen Religionsdeklaration (1799), die bei Ämterbesetzungen völlige konfessionelle Freiheit zusicherte.

Seit 1803 gehörte die rechtsrheinische Kurpfalz mit Heidelberg zum Land Baden. Markgraf Karl Friedrich von Baden (seit 1806 Großherzog) forderte die Rektorwürde für sich selbst ein und machte sich zum Rector magnificentissimus, während ein Ordinarius der Universität das Amt des Prorektors (Rector magnificus) bekleidete.

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