Geschichte der Universität Heidelberg
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Letzte Bearbeitung war am 2017-07-29 von Eddi Bühler.
Von der Gründung der Universität bis zum Vorabend der Reformation
Gegründet wurde die Universität im Jahre 1386 von Kurfürst Ruprecht I. von der Pfalz, wobei die Voraussetzungen für eine solche Gründung eher schlecht waren: Die Klöster der Augustiner und der Franziskaner verfügten über keine Schulen, die die Grundlage dafür hätten bilden können. Auch in ökonomischer und baulicher Hinsicht waren die Bedingungen in Heidelberg schlecht. Da Ruprecht I. jedoch seine kleine Residenz durch eine Universität aufwerten wollte und durch die Doppelwahl der Päpste 1378 (Schisma) sich kirchlich positionieren musste, wozu er theologisch gebildete Helfer an seiner Seite haben musste, fasste er den Entschluss, die Universität zu gründen. Papst Urban IV. genehmigte 1385 die Gründung mittels einer Autorisationsbulle. Entsprechend dieser Genehmigung sollte die Heidelberger Hochschule nach Pariser Vorbild vier Fakultäten umfassen: Theologie, Jurisprudenz, Medizin und die Artistenfakultät, in der die "Sieben Freien Künste" gelehrt werden sollten.[1] Zum Gründungsrektor bestimmte Ruprecht den von der Universität Paris kommenden Marsilius von Inghen. Wichtige Leitungsaufgaben lagen beim Kanzler, der erste war Konrad von Gelnhausen. Das Amt des Kanzlers bestand bis 1803, der Bischof von Worms bestimmte, wer dieses Amt bekleidete.
Bei der Gründungsfeier am 12. Oktober 1386 waren drei Hochschullehrer anwesend, darunter der Gründungsrektor Marsilius. Im ersten Jahr wurden 579 Personen immatrikuliert, denen es allerdings nur zum Teil darum ging, an Erkenntnissen und Wissen zu partizipieren, vielen ging es eher um die Teilhabe an Privilegien, die mit dem Besuch einer Universität verbunden waren (man spricht von einer "Eröffnungsklientel"). In den folgenden Jahrzehnten betrug die Zahl der jährlichen Immatrikulationen im Durchschnitt zuwischen 125 und 135, das war die niedrigste Immatrikulationsfrequenz aller deutschen Universitäten. Das Einzugsgebiet erstreckte sich anfangs bis an den Niederrhein, im Süden bis nach Konstanz, im Osten bis Erfurt. Nachdem immer mehr Universitäten in andren Regionen gegründet wurden, wurde das Einzugsgebiet immer kleiner.
Die Universität hatte anfangs keine eigenen Räume, sie war Gast bei den Augustinern und den Franziskanern. Das änderte sich gründlich, als unter Ruprecht II. die Heidelberger Juden vertrieben und bei dieser Gelegenheit eineignet wurden. So kam nicht nur die Universität in den Besitz von konfiszierten Häusern, elf jüdische Wohnhäuser wurden an Professoren übergeben. Die Synagoge wurde bei dieser Gelegenheit in eine christliche Kirche umgewidmet.[2]
Von Beginn an prekär war die finanzielle Absicherung der Universität. Da es keinen Staatshaushalt gab, der die Einrichtung regelmäßig hätte alimentieren können, war man auf andere Einnahmen angewiesen. Großzügig bedacht wurde die Universität im Testament des ersten Kanzlers Konrad von Gelnhausen, aus dem Nachlass wurde unter anderem ein Kollegium für die Artisten erbaut. Regelmäßige Einnahmen kamen aus der Übertragung der Hälfte der Zolleinnahmen von Bacharach und Kaiserswerth sowie die Hälfte des Schriesheimer Weinzehnts.
Die Kurfürsten versuchten immer wieder, sich in die Organisation der Universität einzumischen, während die Universität versuchte, ihre relative Unabhängigkeit und ihre Privilegien zu wahren. Manche Landesherren griffen sogar in den Lehrbetrieb ein. So entschied Friedrich I. 1452 im philosophischen Richtungsstreit zwischen den Nominalisten und den Realisten, beide Richtungen seien gleichberechtigt und Schmähungen der jeweils anderen Richtung wurden verboten.[3] Anfangs blieb die aufkommende Strömung des Humanismus ohne Einfluss auf die Universität Heidelberg, das war nicht anders als an den anderen Universitäten des Spätmittelalters, überall herrschte die Scholastik. Modernere Strömungen konnten sich daher zunächst nur an den Fürstenhöfen entfalten. Friedrich I. versuchte daher, die Universität zu reformieren, er berief 1567 ohne Zustimmung der Universität Peter Luder aus Kißlau zum Lehrer für lateinische Spreche und Literatur. Er richtete Lehrstühle für Legistik und 1495 für die Pandekten ein. [4]
Die Universität in der Zeit von 1500 bis 1648
Was in der Kurpfalz in religiöser und politischer Hinsicht geschah, hing von der Einstellung des jeweiligen Kurfürsten ab. Die Haltung der Kurfürsten gegenüber reformatorischen Gedanken und Bewegungen und gegenüber den sich daraus ergebenden politischen Probleme war äußerst unterschiedlich - mit massiven Auswirkungen auf das ganze Territorium und dessen Bevölkerung, insbesondere auch mit Hinsicht auf abrupte Änderungen der Politik. So sieht man bei Ludwig V. (Regierungszeit 1508-1544) eher eine Indifferenz gegenüber der Ausbreitung der neuen religiösen Bewegung, bei Friedrich II. (1544-1556) ein zögerndes und unentschiedenes Übergehen zur Reformation, bei Ottheinrich (1556-1559) eine organisierte Einführung der Reformation lutherischen Gepräges, bei Friedrich III. (1559-1576) den Übergang zum reformierten Bekenntnis und die Öffnung gegenüber den Calvinisten Westeuropas, bei Ludwig VI. (1576-1583) die Rückkehr zum lutherischen Bekenntnis, unter Johann Casimir (1583-1592), unter Friedrich IV. (1583/92-1610) die Reformierte Reaktion und unter Friedrich V. (1610-1632) eine aktive Konfessionspolitik und die böhmisch-pfälzische Katastrophe.
Die Universität teilte das Schicksal des Landes. Der mehrfache Konfessionswechsel traf sie direkter als andere Institutionen.
Die Universität unter der Regierung des Kurfürsten Ludwigs V. (1508-1544)
Die Universität verblieb zunächst - wie die Kurpfalz insgesamt - im Windschatten der Ereignisse, die sich im Zusammenhang mit der Reformation abspielten.
Mit Ausnahme der Artistenfakultät, in der humanistische Vorstellungen nach 1500 an Boden gewannen, blieb die Universität als Ganzes auch weiter ein Hort der Scholastik, insbesondere gilt das für die theologische Fakultät. In diese kam erst mit Luthers Thesen zur Disputation anlässlich des Kapitels der deutschen Augustinereremiten strenger Observanz am 26. April 1518 Bewegung. Zwar lehnten die Heidelberger Theologen Luthers Ansichten einhellig ab und die von Luther gewonnenen Anhänger kamen, so weit sie bekannt sind, vorwiegend aus Gebieten außerhalb der Kurpfalz. Dennoch verbreiteten sich die neuen Gedanken in der Region. Und obwohl der Kurfürst und seine Berater sich der Reformation gegenüber ebenso ablehnend verhielten wie die Führungsspitze der Universität, geriet diese in den Verdacht der Häresie. So stellte 1523 der Abt von Citeaux das Vorhandensein der "lutherischen Ketzerei" in Heidelberg in einem solchen Ausmaß fest, dass er gebot, Mönche künftig nach Paris anstatt in das Heidelberger St. Jakobskollegium zu schicken. [5]
Wie an anderen Universitäten auch, kam es auch in Heidelberg zu einem Schwund an Studenten. Am meisten davon betroffen war die "Massenfakultät", die der Artisten. Diese bemühte sich, durch Reformen und durch Anwerben geeigneter Lehrkräfte, das Ansehen der Universität zu verbessern und dadurch Studenten anzulocken. Die Lehrkräfte, die gewonnen werden konnten, erhielten jedoch aufgrund der schlechten Finanzlage der Universität eine so schlechte Bezahlung, dass sie wieder abwanderten, sobald ihnen anderswo mehr geboten wurde. Das galt insbesondere auch für den Unterricht in den alten Sprachen.
Johann Böschenstein(vgl. [1] lehrte als erster von 1521 bis 1522 die hebräische Sprache an der Universität Heidelberg. Ihm folgte ab 1524 der Franziskaner Sebastian Münster, der zuvor schonLektor für hebräische Sprache am Generalstudiumgewesen war, der jedoch 1527 nach Basel ging. Ihm hatte eine geringfügige Erhöhung der Bezüge auf 30 Gulden nicht ausgereicht.[6]Griechisch lehrte seit 1524 Simon Grynaeus[7], der wegen der schlechten Besoldung die bis 1526 von Hermann von dem Busche[8][ wahrgenommene Professur für lateinische Sprache mitversah. Grynaeus ging 1528 ebenfalls nach Basel. 1533 wurde Jakob Micyllus [9] zum Professor für die griechische Sprache ernannt. Dieser ging 1537 nach Frankfurt, kam aber 1547 nach Heidelberg zurück. Micyllus übersetzte während seiner Heidelberger Zeit das Geschichtswerk des Tacitus ins Deutsche.
Über die 379 Artikel einer Reform der Universitätsverfassung von 1522 ist nur wenig bekannt. Es wurden jedenfalls Bestimmungen über die Lehrstühle und die zu zahlenden Gehälter getroffen. Ferner wurde festgelegt, dass der Rektor jährlich zu wählen war.die Fakultäten wählten Beisitzer, die den Rektor bei der inneruniversitären Rechtsprechung unterstützten, so dass sich 1526 eine Art Universitätsgericht bildete.
Die Regierungszeit Friedrichs II.
Seit 1544 bewirkte die Übernahme durch Friedrich II. eine Hinwendung der Kurpfalz und damit auch der Universität zur Reformation.
Nachdem die Universität gegenüber dem Kurfürsten ihre schlechte finanzielle Lage beklagt hatte, erreichte Friedrich 1550 beim Papst die Zustimmung zur "Inkorporierung" verödeter oder vor dem Aussterben stehender Pfälzer Klöster mit ihren Gefällen (jährlichen Abgaben) bis zu 2000 Dukaten. Auch andere Institutionen wurde bedacht. Die Schlosskapelle erhielt zum Unterhalt der Priester und der Chorsänger das Dominikanerkloster in Heidelberg sowie das Wilhelmitenkloster Marienpforte in bei Waldbröckelheim (heute Kreis Bad Kreuznach). Das neu gegründete Collegium Sapientiae erhielt die Augustinereremitenklöster in Alzey und Heidelberg, ferner die Benediktinerklöster in Lixheim und Kraftthal (beide bei Pfalzburg, heute offiziell Phalsbourg, in Lothringen). Die Universität bekam das Prämonstratenserkloster Münsterdreisen (bei Göllheim, heute im Donnersbergkreis), das Dominikanerinnenkloster in Lambrecht, die Zisterienserinnenklöster Waidas bei Dautenheim (Krs. Alzey) und in Daimbach bei Mörsfeld heute Donnersbergkreis, das Kollegiatstift St. Philippus in Zell (bei Monsheim) und das Antoniterhaus in Alzey. Durch diese Schenkung, die erst 1553 wirksam wurde, verdoppelten sich die Jahreseinnahmen der Universität.
Die Zeit bis zum Ende der Kurpfalz
Die Zeit des Großherzogtums Baden
Die Zeit der Republik Baden bis 1933
Die Umgestaltung der Verwaltung
Bis zum Beginn der NS-Herrschaft hatte die Universität Heidelberg den Status relativer Autonomie. Der Lehrkörper wählte den Rektor, die Fakultäten ihre Dekane. Damit wurde 1933 Schluss gemacht, die Unversität wurde nach dem Führerprinzip umgestaltet. Der Rektor wurde nun nicht mehr gewählt, er wurde vom Kultusminister ernannt. Seine Amtszeit war unbegrenzt. Der Rektor bestimmte die Dekane und deren Stellvertreter. Er bestimmte auch die Amtszeit der Dekane, die in allen Fakultätsangelegenheiten allein entschieden und nur dem Rektor verantwortlich waren. Eine der Aufgaben des Rektors und der Dekane wurde es nun, das "Berufsbeamtengesetz" und seine Durchführungsbestimmungen sowie später die Nürnberger Gesetze an der Universität umzusetzen.
Die "Säuberung" der Universität
Der Lehrkörper
Die "Säuberung" der Universität Heidelberg von "nichtarischen" und solchen Personen, die als politisch unzuverlässig galten, ging in drei Phasen vor sich. In der ersten Phase von April bis August 1933 waren 21 Personen von Repressionen betroffen. Im August 1933 hatte das Berufsbeamtengesetz seine volle Wirkung entfaltet. Danach, in einer zweiten Phase von September 1933 bis 15. 9. 1935, kam es zu weniger Entlassungen. Die dritte Phase begann mit den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935, in dieser Phase kam es wieder zu zahlreichen Entlassungen.
Die rechtliche Handhabe dafür war zunächst der Erlass des Reichskommissars Robert Wagner vom 5. April 1933 mit der Bezeichnung "Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung". Der Erlass sah vor, "alle im badischen Staatsdienst beschäftigten Angehörigen der jüdischen Rasse bis auf weiteres vom Dienst zu beurlauben." Den hiervon betroffenen acht Professoren in Heidelberg wurde jedoch gleichzeitig mit der Entlassung mitgeteilt, dass diese "bis auf weiters" ausgesetzt werde. Bei Professor Leonardo Olschki (Lehrstuhl für Romanische Philologie) wurde diese Aussetzung der Entlassung jedoch nicht angewendet.
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, das auch auf Nichtbeamte wie außerordentliche Professoren und Privatdozenten anzuwenden war, schuf die Grundlage für weitere Säuberungsmaßnahmen. Ausnahmen galten zunächst für Altbeamte, Frontkämpfer und Personen, deren Söhne oder Väter im Weltkrieg gefallen waren. Der Kreis der zu Entlassenden wurde durch verschiedene Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz nach und nach erweitert.
Infolge der Reichshabilitationsordnung vom 13. Dezember 1934 war es nach diesem Zeitpunkt Personen jüdischer Herkunft nicht mehr möglich, die venia legendi, die Lehrbefugnis, zu erlangen. Auch wer mit einer jüdischen Person verheiratet war, also im Nazijargon "jüdisch versippt" war, erlangte diese Befugnis nicht mehr.
Insgesamt wurde von den 206 Professoren, Privatdozenten und Lehrbeauftragten der Universität Heidelberg mehr als ein Viertel (27%) entlassen, die überwiegende Mehrheit (82,5%) aus rassischen Gründen.
Die Studenten
Bereits wenige Monate nach der "Machtergreifung" wurde die formale Unabhängigkeit der Studentenschaft beseitigt. Der "Führer", Gustav Adolf Scheel, war dem Kreisführer und durch diesen dem Reichsstudentenführer verantwortlich. Der gewählte AStA wurde aufgelöst. Es wurde Mitte 1934 ein Nationalsozialistischer Deutscher Studentenbund (NSDStB) für das ganze Reich gebildet. Die Korporationen, die vom NSDStB als unliebsame Konkurrenz angesehen wurde, wurden Anfang des Jahres 1934 verboten.
Die Möglichkeit zur Beschränkung der Immatrikulation (Einschreibung) für das Studium wurden in Heidelberg formal nicht genutzt, da die Quote von maximal 5 % jüdischer Studenten bzw. 1,5 % bei Neuimmatrikulationen nicht erreicht wurde. Die Aufnahme eines Studiums durch "Juden" nach der Definition der Nürnberger Gesetze war also theoretisch durchaus möglich. Jedoch wurde die Anzahl durch Verschleppen der Anträge usw. niedrig gehalten. Auch wurde ein Studium für Menschen jüdischer Herkunft zunehmend sinnlos, da die Möglichkeiten, einen akademischen Beruf zu ergreifen, immer weiter eingeschränkt wurden. Seit 1937 durften "Mischlinge" nicht mehr zum Beruf des Erziehers zugelassen werden, ab 1939 konnte ein Jude nicht mehr Arzt oder Rechtsanwalt sein. Ein Ministerialerlass vom 23. April 1938 machte die Immatrikulation vom "Ariernachweis" abhängig, ab dem 1. Oktober 1938 wurde Juden auch der Gasthörerstatus verweigert. Nach der "Kristallnacht" (November-Pogrom) durften sie das Univestätsgelände nicht mehr betreten.
- ↑ Andreas Czer, Kleine Geschichte der Stadt und Universität Heidelberg, G. Braun Buchverlag, Karlsruhe 2007, S. 31 ff.
- ↑ Cser, S. 19
- ↑ Cser, S. 46
- ↑ Wolfgang Eric Wagner, Die Universität Heidelberg als Innovationszentrum?, in: Die Wittelsbacher und die Kurpfalz im Mittelalter, Regensburg 2013, S. 306-308
- ↑ Eiken Wolgast, Die Universität Heidelberg 1386 - 1986, Seite 24
- ↑ Wolgast, S. 26
- ↑ Wikipedia-Artikel zu Grynaeus
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_von_dem_Busche Wikipedia-Artikel zu von dem Busche]
- ↑ Wikipedia-Artikel zu Micyllus