Landesstraßen: Unterschied zwischen den Versionen
Juhn (Diskussion | Beiträge) K (→L 542) |
Juhn (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
=== L 541 === | === L 541 === | ||
=== L 542 ( | === L 542 (BW) === | ||
Version vom 10. Juni 2011, 17:06 Uhr
Landesstraßen sind Straßen, deren Baulast an das jeweilige Bundesland fallen und deren Einzugsbereich über das Gebiet eines Landkreises (Kreisstraße) oder einer Gemeinde (Ortsstraße) hinausgeht. Der Name steht wegen der anderen Finanzierung im Gegensatz zur Bundesstraße und hat nicht direkt mit dem älteren Begriff der Landstraße zu tun.
In Bayern (und in ehemaligen Landesteilen) heißen Landesstraßen abweichend davon Staatsstraßen. Noch eine Besonderheit in der Region: im benachbarten Saarland entsprechen den Kreisstraßen die Landesstraßen 2. Ordnung.
Die auf Straßenschildern vermerkte Kilometrierung erfolgt am Beginn und Ende von Landesstraßen-Abschnitten mit Netzknoten-Nummern. Dadurch ist jeder Ort auf und an der Straße eindeutig benennbar. Ihr Regelquerschnitt beträgt ca. 9,5 Meter Breite mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern.
Es folgt eine (noch unvollständige) Übersicht zu den Landesstraßen in der Region in…
- Baden-Württemberg
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
Landesstraßen in Baden-Württemberg
(im Reg.bezirk Kalrsruhe)
Die Landesstraßen in der Metropolregion Rhein-Neckar in Baden-Württemberg
L 531
L 534
L 535
Die L 535 geht von Wald-Michelbach-Kreidach in Hessen über Abtsteinach nach Heiligkreuzsteinach in Baden-Württemberg, weiter über Schönau-Altneudorf und Schönau bis zum wieder in Hessen liegenden Neckarsteinach, wo sie an der gemeinsam geführten B 37/B 45 endet.
L 536
L 538
L 541
L 542 (BW)
(Achtung, die Bezeichnung gibt es sowohl in BW als auch RP ! )
L 543
Die L 543 beginnt in Heidelberg an der Bergheimer Straße und führt durch den Stadtteil Pfaffengrund sowie die Gemeinden Eppelheim und Plankstadt nach Schwetzingen, wo sie beim Schloßplatz endet.
L 544
L 594
L 597
L 598
L 599
L 600
L 600a
L 630
L 631
Die L 631 geht von Viernheim (Hessen) über Heddesheim nach Ladenburg (Neckar).
L 637
L 722
L 3110
Die L 3110 beginnt in Hessen an der B 47 bei Rosengarten und führt durch Lampertheim und seine Stadtteile Neuschloß und Hüttenfeld nach Baden-Württemberg, wo sie nach einer Durchfahrt von Hemsbach an der B 3 endet.
Landesstraßen in Hessen
( im Kreis Bergstraße)
L 535
Die L 535 geht von Wald-Michelbach-Kreidach über Abtsteinach, nach Heiligkreuzsteinach in Baden-Württemberg, weiter über Schönau-Altneudorf und Schönau bis nach Neckarsteinach (Neckar). Das ist einer der wenigen hessischen Orte im Neckartal.
L 631
Die L 631 geht von Viernheim (Hessen) über Heddesheim in Baden-Württemberg nach Ladenburg (Neckar).
L 3098
L 3099
L 3100
L 3101
L 3103
L 3105
L 3110
Die L 3110 beginnt an der B 47 bei Rosengarten und führt durch Lampertheim und seine Stadtteile Neuschloß und Hüttenfeld sowie das baden-württembergische Hemsbach, wo sie an der B 3 endet.
L 3111
Die L 3111 beginnt an der baden-württembergisch/hessischen Grenze als Verlängerung der von der B 3 bei Hohensachsen/Lützelsachsen kommenden K 4133. Sie führt an Viernheim und Hüttenfeld vorbei und durch Lorsch und Einhausen hindurch bis sie bei Groß-Rohrheim in die B 44 mündet.
L 3119
L 3120
L 3257
L 3261
L 3345
L 3346
L 3398
L 3399
L 3409
L 3410
L 3411
Landesstraßen in Rheinland-Pfalz
Die Landesstraßen innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar (noch unvollständig ! )
L 504
L 540
L 542
- Landesstraße 542 von Kirrweiler über Venningen nach Kandel
(Achtung, die Bezeichnung gibt es sowohl in BW als auch RP ! Für unterschiedliche Straßen.)
Siehe auch
Weblinks
- Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Landesstraße“
- Zuständig im Regierungspräsidium Karlsruhe / Nordbaden ist das Referat 45 – für Straßenbetrieb und Verkehrstechnik (zuständig für insgesamt 300 km Autobahnen und 3.100 km Bundes- und Landesstraßen), in Karlsruhe
- Die zuständige Behörde in RhPf: Landesbetrieb Mobilität Speyer