Finanzamt Heidelberg: Unterschied zwischen den Versionen
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;Das Finanzamt Heidelberg ist zuständig für die Festsetzung und die Erhebung folgender Steuerarten: Einkommen- (inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchen- und Kapitalertragsteuer) und Lohnsteuer, Körperschaft-, Umsatz-, Grunderwerb-, Kraftfahrzeugsteuer; Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (landesweit). | |||
;Dazu kommen: Außenprüfungsdienste (z. T. auch für das Finanzamt Sinsheim), Einheitsbewertung (Grundvermögen), Feststellung der Gewerbe- und Grundsteuermessbeträge für die umliegenden Gemeinden. | |||
Im Servicecenter gibt es Papier-Formulare und CDs für das elektronische Steuererklärungsprogramm ELSTER; beides kann auch im Internet auf der Website des Finanzamts heruntergeladen werden (siehe [[#Weblinks|unten]]). | |||
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[[Kategorie: | [[Kategorie:Finanzamt]] |
Aktuelle Version vom 7. Oktober 2010, 11:11 Uhr
Das Finanzamt Heidelberg ist für die Festsetzung und die Erhebung vieler Steuern, ferner die Außenprüfungen von Betrieben zuständig. Dafür ist das Amt in Heidelberg in 25 Sachgebiete gegliedert. Dort sind über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Es ist nach den Finanzämtern Heilbronn, Ludwigsburg und Offenburg das viertgrößte Finanzamt im Land Baden-Württemberg. Es gehört zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
Am 1. Oktober 2006 wurde der Umzug der bisherigen Hauptstelle aus der Kurfürsten-Anlage in die Maaßstraße im Stadtteil Wieblingen durchgeführt.
Amtsbezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Finanzamt Heidelberg betreut die steuerpflichtigen Bürger im Stadtkreis Heidelberg und in 17 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. Der Bezirk umfasst über 316.000 Einwohner, von denen ca. 143.000 in Heidelberg wohnen.
- Städte und Gemeinden des Amtsbezirks
- Heidelberg, Bammental, Dossenheim, Eppelheim, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Leimen, Malsch, Neckargemünd, Nußloch, Sandhausen, Schönau (Odenwald), St. Leon-Rot, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch und Wilhelmsfeld
Im Zuge einer Umorganisation wurde zum 22. September 2006 die Zuständigkeit für die Gemeinden Mühlhausen, Rauenberg, Dielheim, Meckesheim, Spechbach, Mauer und Lobbach an das Finanzamt Sinsheim abgegeben.
Aufgaben und Zuständigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Das Finanzamt Heidelberg ist zuständig für die Festsetzung und die Erhebung folgender Steuerarten
- Einkommen- (inkl. Solidaritätszuschlag, Kirchen- und Kapitalertragsteuer) und Lohnsteuer, Körperschaft-, Umsatz-, Grunderwerb-, Kraftfahrzeugsteuer; Versicherungs- und Feuerschutzsteuer (landesweit).
- Dazu kommen
- Außenprüfungsdienste (z. T. auch für das Finanzamt Sinsheim), Einheitsbewertung (Grundvermögen), Feststellung der Gewerbe- und Grundsteuermessbeträge für die umliegenden Gemeinden.
Im Servicecenter gibt es Papier-Formulare und CDs für das elektronische Steuererklärungsprogramm ELSTER; beides kann auch im Internet auf der Website des Finanzamts heruntergeladen werden (siehe unten).
Adresse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Finanzamt Heidelberg
- Maaßstraße 32
- 69123 Heidelberg
- Telefon: (0 62 21) 7365-0
- Telefax: (0 62 21) 7365-190
- E-Mail: poststelle(a)fa-heidelberg.bwl.de
- Anfahrt
- Das im Stadtteil Wieblingen gelegene Finanzamt ist über die Umgehungsstraße (BAB-Anschluss am Rittel) durch Abbiegen an der Kreuzung beim Reitverein (ausgeschildert) oder über das Zentrum von Wieblingen durch Abbiegen an der Kirche von der Mannheimer Straße zu erreichen. Hinter dem Hauptgebäude befindet sich eine ausreichende Zahl von Parkplätzen (Markiert "Finanzamt Besucher").
- Öffnungszeiten im Service-Zentrum (Zentrale Informations- und Annahmestelle/ZIA)
Montag, Dienstag, Donnerstag | 7:30–15:30 Uhr |
Mittwoch | 7:30–17:30 Uhr |
Freitag | 7:30–12:00 Uhr |
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ELSTER
- Zum Benutzerleitfaden ElsterFormular 2007/2008 für "Normalos" (PDF-Datei) - gibt's auch als Druck-Broschüre (nur) im Finanzamt Heidelberg
- Zur Internetseite von "ElsterLohn / Aktuelles" - ELSTER-Informationen für Unternehmen
- Weiteres